Foto: Miha Krofel

Schutzstatus des Braunbären

Die Erhaltung der slowenischen Braunbärpopulation ist nicht nur für Slowenien , sondern auch auf internationaler Ebene wichtig, da die Population eine natürliche Ausbreitungsquelle für die Wiederbesiedlung der Alpen (Kaczensky und Gossow, 2000) darstellt. Deshalb beinhaltet die slowenische Managementstrategie auch internationale Vereinbarungen.

  • Die Berner Konvention – Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume
  • Die Alpenkonventionen – Protokoll über die Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Naturschutz und Landschaftsgestaltung,
  • CITES, das Washingtoner Artenschutzübereinkommen –  Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen
  • Biodiversitätskonvention, Rio de Janeiro, 1992.

Der Schutzstatus der Bären ist auch durch EU-Gesetze geregelt:

  • FFH-Richtlinien (Habitatsrichtlinien) – Richtlinien zum Schutz von Flora, Fauna und Habitat
  • Beschluss zum Schutz des Braunbären (Ursus arctos) in der Gemeinschaft

Dieselben internationalen Vereinbarungen gelten auch für Österreich!